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Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer nach Meilicke II
BFH klärt Voraussetzungen nach langjährigem Rechtsstreit
Nach der Rechtsprechung des EuGH kann der inländische Empfänger einer Dividende, die von einer im EU-Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft stammt, die ausländische Körperschaftsteuer unter Geltung des bis 2001 gültigen Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens dem Grunde nach auf seine deutsche Steuerschuld anrechnen. Nachdem der EuGH strenge Anforderungen an den Nachweis der ausländischen Körperschaftsteuer gestellt hatte, hat der BFH nunmehr geklärt, welche Unterlagen konkret zum Nachweis vom Steuerpflichtigen vorgelegt werden müssen, damit der deutsche Fiskus zur Anrechnung der ausländischen Körperschaftsteuer verpflichtet ist.
Verpflichtung zur Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer
Nach dem bis 2001 geltenden deutschen Körperschafsteueranrechnungsverfahren konnte der Dividendenempfänger die von einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft geschuldete Körperschaftsteuer auf seine persönliche Einkommen-/Körperschaftsteuerschuld anrechnen lassen. Die Beschränkung der Körperschaftsteueranrechnung auf den reinen Inlandssachverhalt hatte der EuGH für europarechtswidrig erklärt (, Meilicke I, Slg. 2007, I-1835). In dem Streitfall, der ...