Lehrbuch Buchführung und Bilanzsteuerrecht
2015
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Teil B: Bilanzierung und Bewertung nach Handels- und Steuerrecht
Kapitel 1: Bilanzauffassungen
1.1 Allgemeines
601Bilanzen stellen Instrumente zur Speicherung und Übermittlung von Informationen dar. Damit stellt sich die Frage, über welche Sachverhalte die Bilanz vorrangig informieren soll.
Mit dieser Fragestellung beschäftigt sich u. a. die Betriebswirtschaftslehre, die hierbei insbesondere berücksichtigt, welchem Zweck eine Bilanz dienen soll. Hierbei lassen sich drei verschiedene Analyseschwerpunkte unterscheiden:
Interpretation des jetzt geltenden Bilanzrechts,
Fortentwicklung des Bilanzrechts,
Bilanzforschung ohne unmittelbare Ausrichtung am geltenden Bilanzrecht.
Im Folgenden wollen wir nur kurz auf die fünf wichtigsten, von der Bilanztheorie entwickelten Bilanzauffassungen eingehen.
1.2 Statische Bilanzauffassung
602Als statische Bilanzauffassung bezeichnet man eine Betrachtungsweise, die die Gegenüberstellung von Vermögens- und Schuldbeständen zum Bilanzstichtag als ihren Informationsschwerpunkt ansieht.
Bilanzen haben daher in erster Linie den Zweck, das vorhandene Vermögen auszuweisen, um darüber zu informieren, inwieweit das vorhandene Vermögen zur Abdeckung der Verbindlichkeiten ausreic...