USt direkt digital Nr. 12 vom Seite 1

Alles Ansichtssache

RAin Dipl.-Finw. Susanne Stillers | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

In dem Blog-Beitrag "Einmal ohne MwSt bitte" ging es darum, wie die Schweizer von der Ausfuhrbefreiung im deutschen Umsatzsteuergesetz profitieren. Im Gegensatz zu anderen EU-Anrainerstaaten der Schweiz (Frankreich, Italien, Österreich), die alle Mindestbeträge von 75 bis 175 € vereinbart haben, gibt es in Deutschland eine solche Bagatellgrenze bisher nicht. Und sie wird es auch weiterhin nicht geben, wie der Südkurier jüngst berichtet hat. Die Bitte zweier Landesminister, die Einführung einer Wertgrenze in Höhe von 50 € zu prüfen, lehnte Schäuble u. a. im Hinblick auf „Abgrenzungsschwierigkeiten“ und Umgehungsstategien ab.

Auch im Geschäft mit den Pfandflaschen sieht sich das Bundesfinanzministerium nicht in der Verantwortung und verweist auf das DPG-Pfandsystem. Bei diesem einfachen Steuertrick kauft man ein Pfandflasche im Einzelhandel und zahlt als Pfand 25 Cent inkl. USt; gibt man die Flasche im Großhandel zurück, erhält man 25 Cent zzgl. USt. Macht rund 5 Cent Gewinn pro Flasche. Nach Capital-Recherchen entstehen dem deutschen Steuerzahler dadurch jährlich Schäden in Höhe von bis zu 40 Mio. Euro.

Städte füllen ihre Kassen gerne mit der sog. City Tax. Dass diese auch in Freiburg rechtmäßig ist, entschied jetzt der VGH. Die Übernachtungsteuer sei trotz einzelner Merkmale mit Nähe zur Umsatzsteuer mit dieser bundesgesetzlichen Steuer nicht "gleichartig". Das folge aus einer wertenden Gesamtbetrachtung von Gegenstand und Maßstab der Steuer, Erhebungstechnik und wirtschaftlichen Auswirkungen. Gewichtige Unterschiede gebe es beim Steuergegenstand: Anders als die Umsatzsteuer erfasse die Übernachtungsteuer nur einen Teil der entgeltlichen Übernachtungen in einem Beherbergungsbetrieb, da nur privat veranlasste, kurzfristige entgeltliche Übernachtungen von Erwachsenen besteuert werden.

Beste Grüße

Susanne Stillers

Fundstelle(n):
USt direkt digital 12 / 2015 Seite 1
NWB QAAAE-93346