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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 12 | Bilanzierung: Ärzte dürfen für Honorarrückforderungen Rückstellungen bilden

Ärzte, die die vorgegebenen Richtgrößen für die Verschreibung von Arznei-, Verband- und Heilmitteln um mehr als 25 % überschreiten, dürfen Rückstellungen für Honorarrückforderungen der Krankenkassen bilden. Das hat der BFH entschieden. Danach genügt eine Überschreitung der Verschreibungsrichtgrößen um eine Rückzahlungsverpflichtung als hinreichend wahrscheinlich anzusehen, auch wenn der Inanspruchnahme ein Prüfverfahren vorgeschaltet ist.

Eine große Breitenwirkung hat wohl ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur Bildung von Rückstellungen für die Rückforderung von Honoraren durch bilanzierende Ärzte.

Der VIII. Senat des BFH hat entschieden: Ärzte, die die vorgegebenen Richtgrößen für die Verschreibung von Arznei-, Verband- und Heilmitteln um mehr als 25 % überschreiten, dürfen Rückstellungen für Honorarrückforderungen der Krankenkassen bilden.

Hintergrund ist eine Regelung im SGB. Danach ist bei einer Überschreitung des Richtgrößenvolumens für Verschreibungen um mehr als 25 % eine Rückforderung in Höhe des Mehraufwandes der Krankenkasse gesetzlich vorgegeben – nach der Feststellung durch den Prüfungsausschuss.

Nach Auffassung des BFH genügt be...

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