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Kunstgegenstände im Nachlassvermögen
Bewertung und steuerliche Auswirkungen
„Vita brevis, ars longa“ – Das Leben ist kurz, die Kunst ist lang. Der griechische Arzt Hippokrates beschrieb damit bereits in der Antike das zeitliche Verhältnis von Kunst zum Leben. Selbst in einer durch Technisierung und Globalisierung geprägten Welt ist Kunst eine uns stets – teils unbewusst – begleitende Konstante. Die Gründe, sich mit Kunst auseinanderzusetzen, sind so mannigfaltig und vielschichtig wie die Kunst selbst. Nicht nur bei den klassischen Kunstliebhabern und -sammlern, sondern vermehrt bei vermögenden Privatpersonen stehen Kunstgegenstände als beständige und alternative Investitionsobjekte in Zeiten von stark volatilen Kapitalmärkten hoch im Trend. Folglich steigt auch die Zahl der Erbfälle, in denen sich Kunstgegenstände im Nachlass befinden. Umso wichtiger ist es daher, sich bereits frühzeitig zu Lebzeiten des Erblassers mit den steuerlichen Besonderheiten auseinanderzusetzen, um möglichst weitreichenden Gestaltungsspielraum und Planungsmöglichkeiten zu haben.
Kunstgegenstände sind im Rahmen der Ermittlung der Erbschaftsteuerschuld mit ihrem gemeinen Wert (§ 9 Abs. 2 BewG) anzusetzen. Dabei ist auf den Händlereinkaufspreis zum m...