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RENO Nr. 6 vom Seite 28

Das Zwangsvollstreckungsrecht

Rechtsanwältin Ursula Hoffmann; Köln

Dieses Prüfungstraining beschäftigt sich mit dem Zwangsvollstreckungsrecht. Behandelt werden allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung sowie einzelne Vollstreckungsmaßnahmen und die Zwangsvollstreckung wegen sonstiger Ansprüche nach §§ 883 f. ZPO, die auch häufig in Abschlussprüfungen vorkommen. Viel Erfolg bei der Bearbeitung.

Aufgaben und Lösungen

Aufgabe 1

Rechtsanwalt Schreiber übergibt seiner Rechtsanwaltsfachangestellten Frau Groß die Akte „Stein gegen König“ mit der Bitte zu veranlassen, dass der Schuldner Herr König eine Vermögensauskunft gem. § 802c ZPO erteilt. Frau Groß findet in der Akte ein mit folgendem Tenor:

„Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.000 € zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.“

Der Mandant Herr Stein möchte, dass umgehend die Zwangsvollstreckung eingeleitet wird.

  1. Welche Maßnahmen ergreift Frau Groß zunächst, bevor sie die Abgabe der Vermögensauskunft beantragt?

  2. Unterstellt, Herr Stein ist nicht in der Lage die Sicherheitsleistung...

Lösung