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RENO Nr. 5 vom Seite 18

Grundlagen des Erbrechts

Diplom-Finanzwirt Oberstudienrat Rainer Breit; Köln

Zur Prüfungsvorbereitung gehört immer wieder die systematische Wiederholung der Lernstrukturen (= Wissen) als Grundlage zu dem, was Sie in der Prüfung erwartet. Auf den folgenden Seiten können Sie die grundlegenden Lernstrukturen zum Thema Erbrecht wiederholen.

Grundsätzliche Begriffe

Beim Tode eines Menschen (Erbfall) geht sein gesamtes Vermögen als Ganzes auf

  • einen Erben (Alleinerbe) oder

  • mehrere Erben (Erbengemeinschaft)

über.

Dieser Übergang tritt kraft des Gesetzes ein (§ 1922 BGB). Dies bedeutet, dass das Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen vom Erblasser auf den (oder die) Erben unmittelbar übergeht. Der Erbe wird darüber hinaus Gläubiger der Ansprüche des Erblassers, übernimmt seine Besitzrechte und wird Schuldner seiner Verbindlichkeiten.

Für den Erbfall bedarf es keinerlei rechtsgeschäftlicher Übertragung. Der Übergang der Rechte und Pflichten vom Erblasser auf den Erben findet also ohne Handeln der Beteiligten statt.

Merke

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen und Schulden nach dem Tode eines Menschen (= Erbfall).

Testament und Erbfolge

Der Erblasser kann über sein Vermögen durch Verfügung von Todes wegen (Testament, Erb...