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MFA Nr. 6 vom Seite 15

Im Dschungel – Hilfe, mein Patient hat BVG/KOV!

Dipl. Hdl. Daniela Vorwerk; Fürth

Hilfe – ich bin im Dschungel gelandet! Das stimmt natürlich nicht, aber es kommt mir so vor, denn ich beschäftige mich bereits seit Längerem mit den sonstigen Kostenträgern der Krankenversicherung. Je mehr ich darüber lerne, desto weiter wird das Feld. Mein Thema heute heißt: Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Mein erster Kontakt zu diesem Gesetz erfolgte durch das entsprechende Kästchen auf Muster 16 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Arzneimittelverordnung. Hier ist zu kennzeichnen, wenn es sich um eine Verordnung im Zusammenhang mit einem BVG-Leiden handelt. Bei mir setzte Panik ein: wer ist das – ist das prüfungsrelevant – sind die Patienten von der Gebühr befreit oder nicht und: was schreibe ich als Kostenträger?

Personenkreis

Das BVG (Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges – Bundesversorgungsgesetz) soll die medizinische Versorgung aller Menschen sicherstellen, die im ersten oder zweiten Weltkrieg Militärdienst oder vergleichbaren Dienst geleistet haben, ohne sich menschlich etwas zuschulden kommen zu lassen. Daher stammt auch die Abkürzung KOV. Sie steht für Kriegsopferversorgung. Das bedeutet, dass auch die freiwilligen Krankenhel...