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IK Nr. 5 vom Seite 15

Buchungen beim Verkauf von Anlagegütern

Dipl.-Hdl. Gerhard Clemenz; Erlangen und Dipl.-Hdl. Alexander Strasser; Vach

In der Praxis kommt es immer wieder vor, das Industrieunternehmen ältere oder nicht mehr benötigte Maschinen, Anlagen oder Fahrzeuge verkaufen und damit Umsatzerlöse erzielen. Im folgenden Beitrag zeigen wir Ihnen an konkreten Beispielen, welche Buchungen beim Verkauf von gebrauchten und noch nicht komplett abgeschriebenen Anlagegütern im Rechnungswesen notwendig sind. Dabei beschreiben wir die so genannte Bruttomethode.

In der IHK-Prüfung wird beim Verkauf nicht mehr benötigter Anlagegüter die Buchung nach der in der Praxis üblichen Bruttomethode verlangt. Der Verkaufswert wird über das Konto 5410 Sonstige Erlöse (z. B. aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens) gebucht. Die Auflösung des Restwertes wird nach zeitanteiliger Abschreibung über das Konto 6979 Anlageabgänge vorgenommen. Ein eventueller Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf wird nicht – wie bei der Nettomethode – auf separaten Konten erfasst.

Ein praktischer Fall

Die Fränkische Zweirad AG aus Erlangen verkauft einen nicht mehr benötigten Gabelstapler an ihre Hausspedition Schnell & Günstig OHG in Nürnberg. Transport­ und Versicherungskosten werden in diesem Fall nicht in Rechnung ge...