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Änderungen des Kapitels VIII der OECD-Leitlinien zu Kostenumlagevereinbarungen
[i]OECD, public discussion draft vom 29. 4. 2015 unter http://go.nwb.de/tomelIm Zuge der BEPS-Diskussion (Aktionspunkt 8) soll auch das Kapitel VIII der OECD-Leitlinien (Cost Contribution Arrangements – CCAs) geändert werden. Es ist darauf ausgerichtet, allgemeingültige Grundsätze und die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes im Hinblick auf Kostenumlagevereinbarungen (zum Teil auch als Kostenbeitragsvereinbarung bezeichnet) zu erörtern. Die OECD hat hierzu am einen Entwurf veröffentlicht. Hier soll daher ein knapper Überblick über die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen gegeben werden, die nicht lediglich klarstellender und sprachlicher Natur sind.
[i]Kapitel VIII der OECD-Leitlinien hat weiterhin nur ergänzenden Charakter Vorwegzunehmen ist, dass das Kapitel VIII weiterhin als eine Ergänzung zu den anderen Kapiteln der OECD-Leitlinien zu sehen ist, Kostenumlagevereinbarungen im Einklang mit dem Fremdvergleichsgrundsatz durchzuführen. Vor diesem Hintergrund sind die Inhalte zu würdigen, was immer wieder in dem Entwurf betont wird. Mithin soll die Anwendung des Kapitels VIII gegenüber einer Anwendung der anderen Kapitel (insbesondere der Kapitel I–III und des Kapitels VI) nicht dazu führen, dass vergleichbare Verrechnungspreissachverhalte zu unterschiedlichen Ergebniss...