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Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser
der Chef der Linksfraktion, Gregor Gysi, wurde vom Verfassungsschutz beobachtet. Der seit 2006 geführte Rechtsstreit hat nun ein Ende: Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Personenakte von Gysi vernichten und gespeicherte Daten löschen muss (Az.: 20 K 1468/08).
Wann Sie Akten in der Kanzlei vernichten dürfen, erklärt Ihnen Gabriele Waldschmidt in Ihrem Beitrag zum Aktenmanagement.
Viele von Ihnen nutzen keine Anwaltssoftware und schreiben Rechnungen in Word. Wie Sie diese Arbeit vereinfachen und Rechenfehler vermeiden können, zeigt Ihnen Claudia von Wilmsdorff in Ihrem Beitrag „Rechnen mit Word“. Gibt es Themen rund um die Ausbildung oder Ihre Arbeit in der Kanzlei, über die Sie gern mehr erfahren würden? Oder haben Sie skurrile, lustige Situationen, Gespräche oder Briefe, die sich – natürlich anonymisiert – zur Veröffentlichung eignen würden? Schreiben Sie mir unter m.ortmann@kiehl.de!
Viel Spaß beim Lesen dieser Ausgabe wünscht Ihnen
Ihre