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IK Nr. 12 vom Seite 11

Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten

Dipl.-Hdl. Gerhard Clemenz; Erlangen und Dipl.-Hdl. Alexander Strasser; Vach

Die Konten Forderungen und Verbindlichkeiten kennt man vom Ein- bzw. Verkauf von Rohstoffen oder Fertigerzeugnissen. Oft wird dabei aber vergessen, dass die richtige Bezeichnung „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ bzw. „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ lautet. Daneben gibt es aber auch die Konten „Sonstige Forderungen“ und „Sonstige Verbindlichkeiten“, die mit den anderen Forderungen und Verbindlichkeiten nichts zu tun haben.

Wozu Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten?

Es kommt vor, dass Aufwendungen oder Erträge im laufenden Geschäftsjahr entstehen, aber erst im neuen Geschäftsjahr zu einer Ausgabe oder Einnahme führen. Natürlich könnte man die Ansicht vertreten, ist doch egal, spart man eben im einen Fall Geld im aktuellen Geschäftsjahr und im anderen Fall kommt das Geld eben etwas später. Wäre durchaus denkbar, wenn die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht wären.

Rechtsgrundlage

§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB

Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden gilt insbesondere folgendes: Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu ...