Arbeitshilfe Januar2016

Kostenbeiträge für die vollstationäre Unterbringung in einer Jugendeinrichtung, die in einem Einmalbetrag nachträglich von einem Elternteil entrichtet wurden, sind als (laufende) Unterhaltsrente i.S. des § 64 Abs. 3 EStG anzusehen?

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Bestimmung des Kindergeldberechtigten: Sind monatliche Kostenbeiträge für die vollstationäre Unterbringung in einer Jugendeinrichtung, die in einem Einmalbetrag nachträglich von einem Elternteil entrichtet wurden, als (laufende) Unterhaltsrente i.S. des § 64 Abs. 3 EStG anzusehen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB ZAAAE-92721