Arbeitshilfe Januar2016

Umsätze aus der Personalgestellung für Bereitschaftsdienstpraxen sind steuerpflichtig?

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Unterliegen die Umsätze aus der Personalgestellung für Bereitschaftsdienstpraxen im Zuständigkeitsgebiet der Klägerin gegen Kostenersatz der Umsatzsteuer?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB EAAAE-92715