Arbeitshilfe April 2016

Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen

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Ist aufgrund der jüngeren EuGH-Rechtsprechung (C-80/11, C-142/11, C-285/11, C-18/13) an der bisherigen BFH-Rechtsprechung festzuhalten, dass der Schutz des guten Glaubens beim Vorsteuerabzug in einem gesonderten Billigkeitsverfahren (§§ 163, 227 AO) zu prüfen ist, oder hat die Prüfung des Schutzes des guten Glaubens nun vielmehr im Rahmen des Festsetzungsverfahrens zu erfolgen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB AAAAE-92712