Arbeitshilfe Februar 2017

Schadensersatzverpflichtungen eines Dritten, die auf einem rechtlich und wirtschaftlich eigenständigen Rechtsgrund beruhen, können keine rückwirkende Änderung eines Veräußerungsverlustes begründen

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Empfangene Schadensersatzzahlung als rückwirkendes Ereignis auf die Einkünfte nach § 17 und 23 EStG - Handelt es sich bei der empfangenen Schadensersatzzahlung im Rahmen eines Vergleichs mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Jahresabschlüsse der betreffenden AG mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen hat, um ein rückwirkendes Ereignis, was sich auf die Einkünfte zu § 17 und 23 EStG auswirkt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB LAAAE-92704