Arbeitshilfe Juli 2016

Zivilprozesskosten als vorab entstandene Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung/hilfsweise als außergewöhnliche Belastung abziehbar

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1. Objektive Nachweise für eine Vermietungsabsicht bei Erwerb einer noch zu erschaffenden Eigentumswohnung, wobei eine Bauabnahme wegen erheblicher Mängel nicht erfolgte und es zum anderen wegen eines geleisteten Offenbarungseides der Verkäuferin zur Zwangsversteigerung durch deren finanzierende Bank und im weiteren Verlauf zu einem Zivilrechtsstreit (Drittwiderspruchsklage) mit der Klägerin kam?

2. Ob und in welchem Umfang sind die diesbezüglichen Gerichts-und Verfahrenskosten der dort unterlegenen Klägerin steuerlich zu berücksichtigen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB HAAAE-92701