Arbeitshilfe November 2017

Keine Verrechnung von auf den 31.12.2008 gesondert festgestellten Verlusten mit Einkünften aus Kapitalvermögen nach der ab 2009 geltenden Rechtslage?

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Ist eine Verrechnung von zum festgestellten Verlustvorträgen aus negativen Kapitaleinkünften (sog. Altverluste) unmittelbar mit den im Streitjahr 2009 erzielten Kapitaleinkünften möglich und ist auf die verbleibenden Kapitalerträge der Abgeltungsteuersatz von 25% anzuwenden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB UAAAE-92659