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NWB BB 7/2015 S. 199

Keine wettbewerbswidrige Behinderung von Medienunternehmen durch Werbeblocker

Das Angebot und der Vertrieb einer Werbeblockersoftware ist keine wettbewerbswidrige Behinderung von Medienunternehmen. Die Internetnutzer entscheiden autonom und eigenständig, den kostenfreien Werbeblocker zu installieren, durch den die Anzeige der Werbung verhindert werde.

Auch wenn der Seitenbetreiber mit der Verwendung eines Werbeblockers nicht einverstanden sei, liege keine urheberrechtswidrige Verwertungshandlung vor. Wenn die Internetinhalte kostenlos öffentlich zugänglich gemacht werden, sei eine urheberrechtswidrige Verwertungshandlung nicht gegeben. Ebenso liege kein Verstoß gegen das Kartellrecht vor, da keine missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung vorliege.

Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig (LG München I, Urteile vom - 37 O 11673/14, 37 O 11843...

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