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USt direkt digital Nr. 11 vom Seite 20
Aus dem Bundestag
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Aus dem Bundestag
( BT-Drucks. 18/4993 S. 29
f.) | |
Wie hoch wären auf der Basis der aktuellen
Steuerschätzung aus dem Mai 2015 die umsatzsteuerlichen Mehreinnahmen bei
kompletter Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes, und wie würden sich
diese Mehreinnahmen auf die Branchen mit aktuell ermäßigten Umsatzsteuersätzen
aufteilen ( bitte für alle benennbaren Branchen angeben und bei Lebensmitteln
den Posten gastronomische Außer-Haus-Umsätze separat angeben)?
| |
Die
Steuermehreinnahmen durch eine komplette Abschaffung des ermäßigten
Umsatzsteuersatzes für ermäßigt besteuerte Waren und Leistungen bei Einführung
des Regelsatzes unterstellt, würde im Entstehungsjahr 2016 nach einer groben
Abschätzung rund 30 Mrd. € betragen. Änderungen im Konsumverhalten
aufgrund einer Erhöhung des bisher ermäßigten Umsatzsteuersatzes konnten dabei
nicht berücksichtigt werden, sind aber nicht auszuschließen. | |
Steuermehreinnahmen bei Abschaffung des
ermäßigten Umsatzsteuersatzes im Entstehungsjahr 2016 | in Mrd. € |
Nahrungsmittel, Milch, Trinkwasser (inkl.
Tee, Kaffee, exkl. alkoholische Getränke) darunter: Außer-Haus-Umsätze (weite Abgrenzung) | 20,3 1,4 |