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USt direkt digital Nr. 11 vom Seite 20

Aus dem Bundestag


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Aus dem Bundestag ( BT-Drucks. 18/4993 S. 29 f.)
Wie hoch wären auf der Basis der aktuellen Steuerschätzung aus dem Mai 2015 die umsatzsteuerlichen Mehreinnahmen bei kompletter Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes, und wie würden sich diese Mehreinnahmen auf die Branchen mit aktuell ermäßigten Umsatzsteuersätzen aufteilen ( bitte für alle benennbaren Branchen angeben und bei Lebensmitteln den Posten gastronomische Außer-Haus-Umsätze separat angeben)?
Die Steuermehreinnahmen durch eine komplette Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für ermäßigt besteuerte Waren und Leistungen bei Einführung des Regelsatzes unterstellt, würde im Entstehungsjahr 2016 nach einer groben Abschätzung rund 30 Mrd. € betragen. Änderungen im Konsumverhalten aufgrund einer Erhöhung des bisher ermäßigten Umsatzsteuersatzes konnten dabei nicht berücksichtigt werden, sind aber nicht auszuschließen.
Steuermehreinnahmen bei Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes im Entstehungsjahr 2016
in Mrd. €
Nahrungsmittel, Milch, Trinkwasser (inkl. Tee, Kaffee, exkl. alkoholische Getränke)
darunter: Außer-Haus-Umsätze (weite Abgrenzung)
20,3
1,4

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