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Erneut Bewegung beim Sale-and-lease-back in der Umsatzsteuer
Lieferung und Vermietungsdienstleistung oder steuerfreie Kreditgewährung … eine regelmäßige Streitfrage
Aktuell ist aufgrund diverser finanzgerichtliche Verfahren (, Revision anhängig, Az. beim BFH: V R 12/15; , EFG 2014 S. 679 sowie , EFG 2013 S. 1724, Revision anhängig, Az. beim BFH: IV R 33/13) (wieder einmal) Unsicherheit in der umsatzsteuerrechtlichen Abwicklung sog. Sale-and-Lease-back-Sachverhalte entstanden. Das FG Münster hat nun mit Entscheidung vom (veröffentlicht am ) in einer besonderen Sale-and-lease-back-Konstellation festgestellt, dass keine Lieferung und Rückvermietung, sondern eine umsatzsteuerfreie Kreditgewährung vorliege. Nach Ansicht des FG Münster hatte die Eigentumsübertragung im Entscheidungssachverhalt nur Sicherungs- und Finanzierungfunktion. Für die Entscheidung stellt das Finanzgericht maßgeblich auf die Übertragung der Verfügungsmacht ab und sieht kein Kriterium in der Abgrenzung zum Mietkauf. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zur Rechtsfortbildung zugelassen (Az. beim BFH: V R 12/15). Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Entscheidung und einen Ausblic...