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Steuerpolitisches Update aus Berlin: Abbau der kalten Progression und Entlastung für Alleinerziehende
I. Ausgangslage
Die [i]Hörster, NWB 17/2015 S. 1240Bundesregierung hatte am den Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollte u. a. die verfassungsrechtlich gebotene Freistellung des Existenzminimums für Erwachsene und Kinder für die Jahre 2015 und 2016 sichergestellt werden. Kernpunkte sind dabei die folgenden Änderungen, die teilweise aus dem 10. Existenzminimumbericht abgeleitet werden:
[i]Gesetzentwurf auf BT-Drucks. 18/4649 sieht Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Kindergelds vorDer Grundfreibetrag soll von 8.354 € auf 8.472 € (+118 €, +1,41 %) in 2015 und in 2016 abermals von 8.472 € auf 8.652 € (+180 €, +2,21 %) steigen (Steigerung über zwei Jahre von 298 €, +3,60 %).
Der Kinderfreibetrag soll von 2.184 € um 72 € auf 2.256 € pro Elternteil (in der Summe für das Kind also um 144 €) in 2015 steigen. In 2016 soll der Kinderfreibetrag noch einmal um 48 € von 2.256 € auf 2.304 € steigen (in der Summe für das Kind also um 96 €). Gegenüber 2014 würde der Kinderfreibetrag in 2016 dann um insgesamt 240 € pro Kind steigen.
Das Kindergeld soll in 2015 um ...