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Änderungen beim Meldeverfahren in der sozialen Sicherung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAE-91254 2011 hatte das Bundeskabinett das Bundesarbeitsministerium (BMAS) beauftragt, im Rahmen des Projekts „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (OMS) die Datenübermittlung in der sozialen Sicherung unter die Lupe zu nehmen. Dabei wurde deutlich, dass die Verfahren sich in der Praxis teilweise erheblich weiter entwickelt und ausdifferenziert haben, als sie in den gesetzlichen Regelungen beschrieben sind. Zur Stärkung der Verfahrenssicherheit erfahren deshalb wichtige Bestandteile des Meldeverfahrens eine gesetzliche Legitimation. Am ist das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) vom veröffentlicht worden (BGBl 2015 I S. 583). Die Neuerungen wirken sich in vielfältiger Weise auf die Entgeltabrechnung im Personalbüro aus; herausragend sind sicherlich die erneuten Änderungen im UV-Meldeverfahren.
Ausführlicher Beitrag s. .
Neues Meldeverfahren für die Unfallversicherungs-Daten
[i]Weiterhin hohe FehlerquoteAufgrund der weiterhin hohen Fehlerquote der Angaben zu den UV-Entgelten in den DEÜV-Meldungen schreibt § 218f SGB VII n. F. nun vor, dass der Papier-Lohnnachweis bis einschließlich für das Jahr 2017 weiterhi...