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Fallstricke bei der Besteuerung doppelstöckiger Personengesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAE-91253 Zivilrechtlich kann sich eine Personengesellschaft an einer anderen Personengesellschaft beteiligen. Diese gesellschaftsrechtliche Behandlung wird auch im Steuerrecht nachvollzogen. Insbesondere im Hinblick auf die erleichterten Prüfungs- und Publizitätspflichten für Jahresabschlüsse sowie den Vorteilen bei der Steuerplanung handelt es sich dabei um eine häufig vorkommende Firmenstruktur. Problematisch ist jedoch bereits die Bilanzierung der Beteiligung der Obergesellschaft an der Untergesellschaft, denn die Beteiligung stellt zwar handelsrechtlich einen Vermögensgegenstand, steuerrechtlich jedoch kein Wirtschaftsgut dar und ist somit steuerrechtlich keiner eigenständigen Bewertung zugänglich. Darüber hinaus können durch die doppelstöckige Struktur Bilanzierungskonkurrenzen auftreten, die, sofern keine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung vorliegt, regelmäßig zugunsten des Sonderbetriebsvermögens zu lösen sind. Über § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG kann auch der Gesellschafter der Obergesellschaft – trotz fehlender zivilrechtlicher Beteiligung – Sonderbetriebsvermögen bei der Untergesellschaft besitzen.
Ausführlicher Beitrag s. .