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Zeitliche Grenzen für den Wechsel zur Lohnsteuerpauschalierung
Nach der Entscheidung des FG Nürnberg ist ein Wechsel vom individuellen Lohnsteuer-Abzug zur Pauschalversteuerung nach Ablauf des Kalenderjahres nur bis zur Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung zulässig (rkr. Urteil vom - 6 K 178/13 NWB XAAAE-85838, EFG 2015 S. 732).
1. Sachverhalt
Im Urteilsfall war streitig, ob nach Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an das FA ein Wechsel von der Regel- zur Pauschalversteuerung von Arbeitslohn zulässig ist. Danach bezog die Klägerin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der am beim FA eingegangenen Einkommensteuererklärung für 2011 erklärte sie einen Bruttoarbeitslohn i. H. von 4.260 € und eine Lohnsteuer i. H. von 364,51 €. Diese Werte übernahm das FA im Einkommensteuerbescheid 2011.
Die Klägerin hatte ab in Teilzeit mit einem festen Lohn von 387,32 € monatlich gearbeitet. Für elf Monate ergab sich ein Lohn von 4.260,52 €. Obwohl die Voraussetzungen für die Abrechnung mit dem einheitlichen Pauschalsteuersatz von 2 % vorgelegen hatten (vgl. § 40a Abs. 2 EStG), rechnete der Arbeitgeber mit Lohnsteuerklasse V ab, da eine Lohnsteuerkarte vorgelegen hatte.
Gegen diese Erfassung von Arbeitslohn i...