Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StBMag Nr. 6 vom Seite 34

Eine Frage von Vertrauen

Interview mit Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Michael E. Heil, ttp AG

Autor: Olaf Schlippe, Lesezeit: 5 Min.

Einige Steuerberater beraten ihre Mandanten nicht nur steuerlich, rechtlich und wirtschaftlich, sondern übernehmen für sie auch treuhänderische Aufgaben. Das könnte prinzipiell jeder, glaubt Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Michael E. Heil, ttp AG, da es dazu keiner besonderen Ausbildung bedarf. Dennoch gibt es einiges zu beachten.

S. 35

Herr Heil, Sie übernehmen in ihrer Kanzlei seit fünfzehn Jahren auch treuhänderische Aufgaben für Ihre Mandanten. Wie kam es dazu?

Das war in unserer Gesellschaft von Anfang an geplant. Wie bieten neben Steuer- auch Rechts- und Unternehmensberatung sowie Wirtschaftsprüfung an. Die Prüfungstätigkeit schließt treuhänderische Aufgaben mit ein.

Muss man Wirtschaftsprüfer sein, um treuhänderische Aufgaben wahrnehmen zu können?

Nein. Dazu braucht es keine besondere Ausbildung. Theoretisch würde es genügen, eine Vertrauensperson zu sein. In der Praxis übernehmen jedoch gewöhnlich Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer diese Aufgaben, manchmal auch Banken. In Gesellschaftsverträgen ist oft Bedingung, dass nur zugelassene Personen Vertragspartner werden können. Damit möchte man vermeiden, dass lediglich eine...