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KSR Nr. 6 vom Seite 6

Aufteilung gemischter Aufwendungen bei einem Verein

Anteilige Zuordnung von Aufwendungen des Sportbetriebs zum Gewerbebetrieb

Jens Intemann

Ein eingetragener Verein kann – anders als eine Kapitalgesellschaft – eine außersteuerliche Sphäre haben. Aufwendungen, die vorrangig durch den ideellen Sportbetrieb des Vereins veranlasst sind, können nach einer nunmehr vollzogenen Änderung der Rechtsprechung anteilig auch dem vom Verein betriebenen Gewerbebetrieb (Werbung) zugeordnet werden. Voraussetzung für einen anteiligen Abzug dieser Aufwendungen bei der Ermittlung der Einkünfte des Gewerbebetriebs ist die Möglichkeit, die Aufwendungen nach objektiven Kriterien zuordnen zu können.

Verschiedene Tätigkeiten eines Sportvereins

Der Kläger ist ein eingetragener Sportverein, dessen Herrenmannschaft höherklassig spielt. Neben dem Sportbetrieb unterhält der Verein auch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb „Werbung“. Zunächst war der Verein als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Nach einer Außenprüfung wurde dem Verein die Gemeinnützigkeit rückwirkend aberkannt, weil er seinen steuerlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen war, insbesondere für Spieler der Herrenmannschaft regelmäßig gezahlte Löhne nicht lohnversteuert hatte. Bei der Ermittlung des steue...

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