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Steuerrecht | BMF-Schreiben zu Arbeitgeberdarlehen
Das BMF hat seine bisherigen Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen aktualisiert. In dem aktuellen BMF-Schreiben geht es insbesondere um die Ermittlung des Zinsvorteils, um die Pauschalierbarkeit nach § 37b Abs. 2 EStG sowie um die Anwendung des pauschalen Abschlags von 4 % gemäß R 8.1 Abs. 2 Satz 3 LStR, des Rabattfreibetrags von 1.080 € gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG und der Sachbezugsfreigrenze von 44 € gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.S. 487
Das [i]Lohnsteuer-Anrufungsauskunft möglich neue Schreiben gilt in allen offenen Fällen und ersetzt die bisherigen BMF-Schreiben aus den Jahren 1993 und 2008 .
Bei Fragen zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen kann eine gebührenfreie Lohnsteuer-Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG eingeholt werden.
In einer der nächsten Ausgaben stellen wir das Schreiben ausführlich vor.
Rabe von Pappenheim, Arbeitgeberdarlehen, Le...