Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Geldwerter Vorteil und Arbeitnehmerhaftung bei der Berufshaftpflichtversicherung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAE-90891 Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Berufsträger sind nach § 4 Abs. 4 EStG Betriebsausgaben. Der BFH hat demnächst darüber zu entscheiden, ob solche Beiträge bei Klinikärzten zu einem geldwerten Vorteil führen. Im Streitfall war eine Klinik aufgrund der nicht versteuerten Beiträge im Rahmen des § 42d EStG vom Finanzamt als Haftungsschuldnerin in Anspruch genommen worden. Die Entscheidung hat erhebliche finanzielle Auswirkungen auf Arbeitgeber im Bereich der Krankenhäuser und letztlich auf zahlreiche Berufsstände, zwischen denen jedoch wesentliche Unterschiede bestehen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers
Auf [i]Gesamtwürdigung der objektiven Umstände erforderlichBasis der bisherigen Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichts- und ordentlichen Gerichtsbarkeit sind die Voraussetzungen des überwiegend eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers an der Übernahme der Versicherungsprämien zu bejahen. Ob bei der erforderlichen Gesamtwürdigung der objektiven Umstände der betriebliche Zweck im Vordergrund steht, hängt neben dem fehlenden Charakter als Pflichtversicherung vor allem davon ab, wie nach dem sog. innerbetrieblichen Schad...