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Geldwerter Vorteil und Arbeitnehmerhaftung bei der Berufshaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses
Mit Urteil vom - 2 K 78/13 NWB GAAAE-88936 hat das FG Schleswig-Holstein zur Versteuerung eines geldwerten Vorteils bei der Mitversicherung von angestellten Ärzten im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses Stellung genommen und festgestellt, dass die Mitversicherung von angestellten Klinikärzten in der Betriebshaftpflichtversicherung keinen geldwerten Vorteil darstellt, da für diese Ärzte keine Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung besteht. Gegen das Urteil hat die Finanzverwaltung Revision eingelegt (Az. beim BFH: VI R 47/14).
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Aktuelle Ausgangslage
[i]Haftungsbescheide vs. PlanungssicherheitDie Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster haben am mit einer Kurzinformation Lohnsteuer-Außendienst (Az. Nr. 01/2013) bekanntgegeben, dass auf Bundesebene beschlossen wurde, die Mitversicherung angestellter Krankenhausärzte im Rahmen der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses als geldwerten Vorteil zu bewerten. Seit Veröffentlichung dieser Kurzinformation wird die Versteuerung des geldwerten Vorteils aus der Mitversicherung angestellte...