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Neue Regelungen für Reihengeschäfte
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAE-90889 Bei grenzüberschreitenden Reihengeschäften kann die Warenbewegung nach § 3 Abs. 6 Satz 5 UStG nur einer der Lieferungen zugeordnet werden. Dementsprechend kann nur eine Lieferung steuerbefreit sein. Die entscheidende Frage ist, welche der Lieferungen die sog. bewegte Lieferung darstellt. Dazu gibt es im UStAE Kriterien der Finanzverwaltung. Der BFH hat diese aber in zwei wegweisenden Entscheidungen vom - XI R 30/13 NWB LAAAE-87997 und XI R 15/14 NWB BAAAE-87996 als teilweise EU-rechtswidrig eingestuft und neue Grundsätze formuliert.
Ausführlicher Beitrag s. .
Rechtlicher Hintergrund der Entscheidungen: [i]Rechtsunsicherheit durch RechtsprechungSeit den Entscheidungen des , Euro Tyre Holding NWB VAAAD-59819, und vom - Rs. C-587/10, VSTR NWB CAAAE-19285 war eine rege Diskussion darüber entbrannt, worauf es bei der Bestimmung der bewegten Lieferung im Reihengeschäft ankommt. Der BFH hatte zu dieser Verunsicherung beigetragen. Zunächst entschied er, dass es darauf ankomme, ob der erste Abnehmer (B) dem ersten Lieferer (A) mitteilt, die Ware weiterzuverkaufen, und dass eine bestimmte USt-IdNr. verwendet wird. Später kam der BFH zum Ergebnis, dass es nur auf den Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht an den l...