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Einkommensteuer | Zur rückwirkenden Verlängerung der Veräußerungsfrist
Das zur Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften in Fällen der rückwirkenden Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Spekulationsgeschäften von zwei auf zehn Jahre Stellung genommen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Ziffer II. 1 des BMF-Schreibens S. 1676 [i]Trossen, NWB 17/2015 S. 1222vom (BStBl 2011 I S. 16) neu gefasst. Der Umfang des steuerbaren Wertzuwachses ist hiernach regelmäßig entsprechend dem Verhältnis der Besitzzeit nach dem im Vergleich zur Gesamtbesitzzeit linear (monatsweise) zu ermitteln. Angefangene Monate der Gesamtbesitzzeit werden aus Vereinfachungsgründen aufgerundet. Angefangene Monate der Besitzzeit nach dem werden abgerundet. Einer anteiligen Zuordnung der nach § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG bei der Ermittlung der Einkünfte aus Veräußerung...