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Bemessungsgrundlage bei einer Internet-Apotheke
, veröffentlicht am 1. 4. 2015
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es das Sachleistungsprinzip. Die gesetzlich Krankenversicherten haben einen Anspruch auf der Grundlage des Versicherungsverhältnisses eine entsprechende medizinische Versorgung zu erhalten. In der privaten Krankenversicherung hat der Versicherte demgegenüber einen Erstattungsanspruch gegenüber seiner Krankenversicherung in Geld. Der BFH hat sich in einer aktuellen Entscheidung damit auseinandergesetzt, was das für die Umsätze einer Internet-Apotheke bedeutet.
A. Leitsatz
Die an Kassenpatienten von einer Internet-Apotheke gezahlten „Aufwandsentschädigungen“ für die Mitwirkung dieser Patienten an ihrer von der Apotheke berufsrechtlich geschuldeten Beratung mindert nicht die Bemessungsgrundlage der steuerpflichtigen Versandhandelsumsätze gegenüber den Privatpatienten.
B. Sachverhalt
Die Antragstellerin in dem Verfahren betrieb eine Internet-Apotheke in den Niederlanden. Sie versendete rezeptfreie und rezeptpflichtige Medikamente in das Inland. Zu den Kunden zählten sowohl privat Versicherte als auch gesetzlich Krankenversicherte.
Als Apothekerin ist die Antragstellerin berufsrechtlich verpflichtet, ihre Kund...