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NWB EV 6/2015 S. 187

Grunderwerbsteuer – Tausch von Grundstücksteilen bei Erbauseinandersetzung (FG)

Erben, die Grundstücke bzw. Miteigentumsanteile an Grundstücken im Rahmen der Erbauseinandersetzung erhalten haben und danach tauschen, müssen für den Tauschvorgang Grunderwerbsteuer zahlen ().

Hintergrund: Nach § 3 Nr. 3 GrEStG ist der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses von der Besteuerung ausgenommen.

Sachverhalt: Der Kläger, seine beiden Geschwister und ihr Großvater gehörten zu einer Erbengemeinschaft. Im Nachlass der verstorbenen Großmutter des Klägers befanden sich mehrere Grundstücke, wovon zwei im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft auf den Kläger und seine beiden Geschwister übertragen wurden. Alle drei Geschwister erhielten Miteigentum an jedem der b... / /

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