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Kein Besteuerungsrückfall bei teilweise besteuerten Einkünften
Anmerkung zum Urteil des FG München vom 29. 10. 2014 - 8 K 369/14
[i]FG München, Urteil vom 29. 10. 2014 - 8 K 369/14 NWB FAAAE-83514 Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten vermeidet Deutschland als Ansässigkeitsstaat eine drohende Doppelbesteuerung im Rahmen der Anwendung eines bestehenden DBA grds. über die Freistellungsmethode. Da die Freistellungsmethode nicht nur die tatsächliche, sondern auch eine eventuelle virtuelle Doppelbesteuerung verhindert, kann – sofern der Quellenstaat das ihm abkommensrechtlich zustehende Besteuerungsrecht nicht beansprucht – eine doppelte Nichtbesteuerung eintreten. Der deutsche Gesetzgeber sieht sich deshalb immer stärker dazu gezwungen, neben der Vermeidung drohender Doppelbelastungen auch die Beseitigung einer drohenden Keinmalbesteuerung in das legislatorische Entscheidungskalkül mit einzubeziehen. Die Folge sind zahlreiche DBA-Einschränkungsklauseln in Form von Subject-to-tax-, Switch-over- sowie Korrespondenzklauseln, die die Freistellungsmethode zunehmend begrenzen oder gar zurückdrängen. Darüber hinaus wird auch auf unilateraler Ebene nachgeholfen, was sich in der stetigen Erweiterung und Anpassung des Normenkatalogs in § 50d EStG widerspiegelt. Für Einkünfte ein...