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NWB direkt Nr. 22 vom Seite 597

Bilanzielle Behandlung der Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG

Joachim Mairock und Robert Schäble

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAE-90437 Ein in der Literatur wenig diskutiertes Thema ist die Auswirkung einer Vorsteuerkorrektur auf die Handels- und Steuerbilanz. Während das Einkommensteuergesetz hier verbindliche Vorgaben macht, gibt es für die Handelsbilanz keine spezifische Norm.

Ausführlicher Beitrag s. .

Ertragsteuerliche Behandlung

[i]Ertragsteuerlich ist der Umsatzsteuerkorrekturbetrag ertragswirksam zu erfassenBei einer nachträglichen Korrektur des Vorsteuerabzugs bestimmt § 9b Abs. 2 EStG, dass dieser Betrag die bisherigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr verändert, sondern sofort erfolgswirksam zu behandeln ist. Eine Vorsteuerrückzahlung an das Finanzamt führt zu Aufwand, eine Vorsteuererstattung durch das Finanzamt zu Ertrag. Die Vorgehensweise des § 9b Abs. 2 EStG dient der Vereinfachung der Besteuerung (BT-Drucks. V/2185). Dies gilt jedoch nur bei einer Änderung der Verwendungsabsicht. Bei von Anfang an fälschlicherweise abgezogenen Vorsteuern oder einer Änderung der Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu korrigieren.

Handelsrechtliche Behandlung

[i]Handelsrechtlich existiert keine RegelungIm Handelsrecht gibt es keine mit der einkommensteuerrechtlichen Regelung vergleichbare Vorschrift zur bilanziellen Behandlung des § 15a UStG-Korrekturbetrags.

Grundsätzlich g...

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