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Bilanzielle Behandlung der Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAE-90437 Ein in der Literatur wenig diskutiertes Thema ist die Auswirkung einer Vorsteuerkorrektur auf die Handels- und Steuerbilanz. Während das Einkommensteuergesetz hier verbindliche Vorgaben macht, gibt es für die Handelsbilanz keine spezifische Norm.
Ausführlicher Beitrag s. .
Ertragsteuerliche Behandlung
[i]Ertragsteuerlich ist der Umsatzsteuerkorrekturbetrag ertragswirksam zu erfassenBei einer nachträglichen Korrektur des Vorsteuerabzugs bestimmt § 9b Abs. 2 EStG, dass dieser Betrag die bisherigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr verändert, sondern sofort erfolgswirksam zu behandeln ist. Eine Vorsteuerrückzahlung an das Finanzamt führt zu Aufwand, eine Vorsteuererstattung durch das Finanzamt zu Ertrag. Die Vorgehensweise des § 9b Abs. 2 EStG dient der Vereinfachung der Besteuerung (BT-Drucks. V/2185). Dies gilt jedoch nur bei einer Änderung der Verwendungsabsicht. Bei von Anfang an fälschlicherweise abgezogenen Vorsteuern oder einer Änderung der Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu korrigieren.
Handelsrechtliche Behandlung
[i]Handelsrechtlich existiert keine RegelungIm Handelsrecht gibt es keine mit der einkommensteuerrechtlichen Regelung vergleichbare Vorschrift zur bilanziellen Behandlung des § 15a UStG-Korrekturbetrags.
Grundsätzlich g...