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Arbeitsrecht | Kündigung wegen privater Nutzung der Firmenkreditkarte
Überlässt der Arbeitgeber seinem (im Ausland tätigen) Mitarbeiter eine Firmenkreditkarte zur Begleichung anfallender Kosten, ist diesem damit ohne entsprechende (Zusatz-)Vereinbarung untersagt, die Karte auch für private Zwecke einzusetzen. Nutzt der Mitarbeiter sie dennoch in diesem Sinn, stellt dies einen schwerwiegenden Verstoß gegen die ihm obliegende Verpflichtung (§ 241 Abs. 2 BGB), auf die Vermögensverhältnisses seines Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen, dar und kann eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung auch ohne vorhergehende Abmahnung zumindest dann rechtfertigen, wenn der Mitarbeiter weder die private Nutzung der Firmenkreditkarte gegenüber dem Arbeitgeber angezeigt noch die von diesem unfreiwillig verauslagten S. 1608Kosten erstattet hat.
[i]infoCenter „Kündigung des Arbeitsvertrages“ NWB OAAAB-03423 Ebenso wurde auch zu ...