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BGH 26.03.2015 IX ZR 134/13, NWB 22/2015 S. 1606

Insolvenzrecht | Nachweis der Zahlungsunfähigkeit

Wenn sich der Insolvenzverwalter im Insolvenzanfechtungsprozess zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auf ein oder mehrere Beweisanzeichen sowie auf die im Fall einer Zahlungseinstellung bestehende gesetzliche Vermutung stützt, ist im Rahmen des Prozessrechts auf Antrag des Anfechtungsgegners zur Entkräftung der Beweisanzeichen und zur Widerlegung der Vermutung durch einen Sachverständigen eine Liquiditätsbilanz erstellen zu lassen. Der Insolvenzverwalter hatte im Streitfall von der beklagten Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Vorsatzanfechtung (§ 133 Abs. 1 InsO) die Erstattung von Gewerbesteuerzahlungen geltend gemacht. Der BGH hat ausgeführt, dass dann, [i]infoCenter „Insolvenzverfahren“ NWB BAAAB-05672 wenn der in § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO vorausgesetzte Benachteiligungsvorsatz des Schuldners maßgeblich auf eine im Zeitpunkt der angefochtenen Zahlungen bes...

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