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Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei Vererbung von Zinsansprüchen verfassungsgemäß
Streitgegenständlich vor dem BFH war ein erbschaftsteuerlicher Besteuerungsfall aus dem Jahr 2001 (Nachlassvermögen ca. 15 Mio. DM, festgesetzte Erbschaftsteuer rd. 4,8 Mio. DM) mit der Fragestellung, ob die auf nachlasszugehörige Zinsansprüche in Höhe von rd. 190.000 DM mit Fälligkeit in 2002 entfallende latente Einkommensteuer zu einer Herabsetzung der Erbschaftsteuer um ca. 16.000 DM führen kann. Hierzu hatte der (BStBl 2010 II S. 641; Anm. Crezelius, ZEV 2010 S. 328) zum einen ausgeführt, dass im Rahmen eines erbschaftsteuerlichen Erwerbs die bis zum Tod des Erblassers – auf verzinsliche Wertpapiere zurückgehenden – angefallenen, aber noch nicht fälligen Zinsansprüche (sog. Stückzinsen) mit ihrem Nennwert ohne Abzug von Kapitalertragsteuer anzusetzen sind. Zum anderen – so der BFH weiter – kann der Erbe für die bei ihm entstehende Einkommensteuer infolge des Zuflusses der Zinsen keinen Abzug als Nachlassverbindlichkeiten bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer geltend machen. Diese Rechtsfolge gilt nach Darlegung des BFH ausdrücklich auch für die Veranlagungszeiträume 1999 bis 2008, in denen nach der Aufhebung des § 35 EStG a...