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Unterschreiten der Zwei-Drittel-Vergütungs-Grenze bei angestellten Rechtsanwälten sittenwidrig
[i]BAG, Urteil vom 17. 12. 2014 - 5 AZR 663/13 NWB CAAAE-88612 Ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Wert der Arbeitsleistung und der Vergütungshöhe eines angestellten Rechtsanwalts liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel der üblicherweise gezahlten Vergütung entspricht. Ein Anlass, von dieser Richtgröße i. S. einer Heraufsetzung der Zwei-Drittel-Grenze abzuweichen, besteht weder wegen der Besonderheiten in der Beschäftigung angestellter Rechtsanwälte noch wegen der Vorgabe, Rechtsanwälte nur zu angemessenen Bedingungen zu beschäftigen (§ 26 BORA). Denn diese Norm begründet selbst keinen Vergütungsanspruch.
Während für den zur Bestimmung der Zwei-Drittel-Grenze maßgeblichen Wert der Arbeitsleistung der Wirtschaftszweig des Unternehmens des Arbeitgebers ebenso entscheidend ist wie die Wirtschaftsregion, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, wird die Höhe der üblicherweise angestellten Rechtsanwälten gezahlten Vergütung wesentlich von personen- und marktbezogenen Umständen beeinflusst, also davon, welche Vergütung in vergleichbaren Anstellungsverhältnissen am Beschäftigungsort bzw. einem Ort mit vergleichbarer wirtschaft...