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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 20 | Abgeltungsteuer: Optionsmöglichkeit bei mittelbarer Beteiligung an Kapitalgesellschaft

Der VIII. Senat des BFH muss klären, ob die Option bei unternehmerischer Beteiligung nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG (1 % Beteiligung plus berufliche Tätigkeit) auch dann möglich ist, wenn der Steuerpflichtige an der Kapitalgesellschaft, für die er beruflich tätig ist, nur mittelbar (über einen Organträger) beteiligt ist. Die Finanzverwaltung vertritt die kleinliche Auffassung, dass die berufliche Tätigkeit für die Gesellschaft ausgeübt werden muss, aus der die Kapitalerträge erzielt werden.

So langsam kommen wir zum Ende dieser Hör-CD. Zum Abschluss haben wir – wie gewohnt – wichtige schwebende Prozesse für Sie ausgewählt. Den Anfang macht ein interessantes Verfahren zur Abgeltungsteuer, das dem für Kapitaleinkünfte zuständigen VIII. Senat des Bundesfinanzhofs vorliegt. Es geht um die Optionsmöglichkeit nach § 32d EStG bei unternehmerischen Beteiligungen.

Statt mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % können nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG auf Antrag die Kapitalerträge aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft mit dem individuellen tariflichen Steuersatz besteuert werden. Unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens sind dann 60 % der Erträge zu erfassen. Das Abzugsverbot für Werbungskos...

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