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Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils ohne gesetzlich vorgeschriebene Konvergenz
[i]infoCenter „Ausschließung von GmbH-Gesellschaftern und Einziehung von Geschäftsanteilen“ NWB JAAAD-82347 Heftige Gesellschafterauseinandersetzungen in der GmbH führen oft zu einem zwangsweisen Ausschluss eines oder mehrerer Gesellschafter in Form der sog. Einziehung (Anteilsvernichtung). Der BGH hatte über eine Frage der Gesetzesauslegung im Zusammenhang mit der Zwangseinziehung zu befinden ( NWB XAAAE-86366). Das GmbH-Gesetz fordert seit der letzten großen Gesetzesnovelle in 2008, dass die Summe der Nennbeträge der Geschäftsanteile immer dem Betrag des Stammkapitals entsprechen muss (Konvergenz). Der BGH hat dieses gesetzliche Konvergenzgebot indes nun abgeschwächt. Er hat klargestellt, dass ein Beschluss über die Einziehung eines Geschäftsanteils nicht deshalb nichtig ist, weil die Gesellschafterversammlung nicht gleichzeitig Maßnahmen zur Sicherstellung der Konvergenz ergriffen hat. Das BGH-Judiz hat damit die von der Corporate-Litigation-Praxis beklagte Komplexität bei Einziehungsbeschlüssen reduziert.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Sachverhalt
[i]Gesellschafterstreit endet in der EinziehungDer BGH hatte über einen klassischen Gesellschafterstreit zu entscheiden, in dem ein Gesellscha...