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Vereinfachung der Zwangsvollstreckung innerhalb der EU
Zum traten Regelungen in Kraft, die die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen innerhalb der Europäischen Union (EU) vereinfachen sollen. Die am von der EU beschlossene Verordnung Nr. 1215/2012 – auch „Brüssel Ia“ genannt – über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ersetzt seit dem die bisherige Verordnung (Nr. 44/2001 des Rates der Europäischen Gemeinschaft) – „Brüssel I“.
Geltungsbereich der Verordnung „Brüssel-Ia“
Die Verordnung der Europäischen Union bedurfte eines ergänzenden Gesetzes für die Durchführung in und nach Deutschland. Entsprechend wurde das „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften“ verabschiedet.
Die Durchführungsbestimmungen führten zu Änderungen in der ZPO. Insbesondere wurde in Buch 8 (Zwangsvollstreckung) ein Abschnitt 7 (Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012) hinzugefügt mit den ergänzenden Vorschriften §§ 1110 bis 1117 ZPO.
Darüber hinaus erfolgten zum Teil redaktionelle Anpassungen bzw. Veränderungen in diversen anderen Gesetzen,...