Keine steuermindernde Berücksichtigung
von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund des Bezugs von steuerfreien
Lohnersatzleistungen
Leitsatz
Pflichtbeiträge
zur Sozialversicherung, die aus steuerfreien Lohnersatzleistungen stammen,
stehen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien
Einnahmen im Sinne des § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG und sind deshalb nicht
als Sonderausgaben abziehbar. Eine Kürzung der im Rahmen des Progressionsvorbehalts
zu berücksichtigenden Lohnersatzleistungen um die abgeführten Sozialversicherungsbeiträge
kommt ebenfalls nicht in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 8 Nr. 39 DStRE 2016 S. 1347 Nr. 22 EFG 2015 S. 1196 Nr. 14 NWB-Eilnachricht Nr. 29/2015 S. 2125 FAAAE-90347
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.03.2015 - 3 K 1443/13
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