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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1443/13 EFG 2015 S. 1196 Nr. 14

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1, EStG § 10 Abs. 1, EStG § 10 Abs. 2, EStG § 32b

Keine steuermindernde Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund des Bezugs von steuerfreien Lohnersatzleistungen

Leitsatz

Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, die aus steuerfreien Lohnersatzleistungen stammen, stehen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen im Sinne des § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG und sind deshalb nicht als Sonderausgaben abziehbar. Eine Kürzung der im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigenden Lohnersatzleistungen um die abgeführten Sozialversicherungsbeiträge kommt ebenfalls nicht in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 8 Nr. 39
DStRE 2016 S. 1347 Nr. 22
EFG 2015 S. 1196 Nr. 14
NWB-Eilnachricht Nr. 29/2015 S. 2125
FAAAE-90347

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.03.2015 - 3 K 1443/13

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