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StuB Nr. 10 vom Seite 361

Die künftige Berichterstattung über die Abschlussprüfung

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

I. Historie der Berichterstattung

Seit der Einführung der gesetzlichen Abschlussprüfung anlässlich der Weltwirtschaftskrise 1931 enthält die Berichterstattungspflicht des Abschlussprüfers zwei Elemente:

  • den Prüfungsbericht und

  • den Bestätigungsvermerk.

Sie sind zu unterscheiden nach dem Adressatenkreis: Der Prüfungsbericht richtet sich an den Aufsichtsrat und ist deshalb vertraulich, der Bestätigungsvermerk dagegen an die Öffentlichkeit. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal besteht im Volumen: Der Prüfungsbericht ist traditionell sehr umfangreich, der Bestätigungsvermerk beschränkt sich auf eine A4-Seite.

Dabei haben sich die Volumina konträr entwickelt: Der Prüfungsbericht als Qualitätsmerkmal für den tätigen Abschlussprüfer gewann im Zeitverlauf immer mehr an Inhalt, der Bestätigungsvermerk beschränkte sich demgegenüber lange Zeit auf drei dürre Sätze vom Gesetz im Wortlaut vorgegeben, charakterisiert als „Formeltestat“. Diesem wurde 1998 mit dem KonTraG ein Ende bereitet. Dessen gesetzgeberisches Ziel bestand in der Aufforderung an den Abschlussprüfer zu einer aussagekräftigeren Mitteilung über seine Prüfungstätigkeit in individualisierter Form. Darauf ist der § 322 HGB angelegt, d...

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