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BFH 18.12.2014 IV R 50/11, StuB 10/2015 S. 395

Gewerbesteuer | Keine erweiterte Kürzung für zu einem Vermögensstock des Gesellschafters zur Bedeckung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung gehörenden Grundbesitz einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

Grundbesitz einer gewerblich geprägten Personengesellschaft dient i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG auch dann dem Gewerbebetrieb des an der Gesellschaft beteiligten Lebensversicherungsunternehmens, wenn es die Anteile an der Personengesellschaft in einem Vermögensstock eingestellt hat, der die Bedeckung der noch nicht garantierten Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen sicherstellen soll (Bezug: § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG; § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG).

Praxishinweise

Gem. § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG ist die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen zu kürzen S. 396um 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden Grundbesitzes. Anstelle der Kürzung nach Satz 1 tritt nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen, die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf...

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