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BFH | Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb um den Hinzurechnungsbetrag
Bei dem Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG handelt es sich um einen Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt. Der Gewinn des inländischen Unternehmens ist deswegen um diesen Betrag nach § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG 2002 zu kürzen.
Im Streitfall hatte die Klin. geltend gemacht, dass der Hinzurechnungsbetrag (aus Zinsen und Währungsdifferenzen einer Tochtergesellschaft mit Sitz in Singapur) nach § 9 Nr. 3 GewStG zu kürzen sei. Das FG Düsseldorf hatte dies mit dem Hinweis auf den Wortlaut der Vorschrift, der eine „nicht im Inland belegene Betriebsstätte“ [i]BHF entscheidet Streit im Sinne eines erweiternden Regelungsverständnisses voraussetzt, abgelehnt ( NWB GAAAE-54199). Der BFH hat die lange diskutierte Streitfrage nun in die andere Richtung entschieden. Der Regelungswortlaut von § 9 Nr. 3 GewStG umfas...