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Ermäßigter Steuersatz bei E-Books
Die Umsatzbesteuerung von Büchern hat mit der technischen Entwicklung nicht Schritt gehalten. Während Bücher aus Papier lediglich mit 7 % ermäßigt zu besteuern sind, fällt für E-Books und andere elektronische Werke der Regelsteuersatz an. Diese Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Verbreitungsmedien von literarischen Werken hat der EuGH nunmehr im Rahmen von zwei Vertragsverletzungsklagen bestätigt.
A. Leitsätze
Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 und 98 der RL 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die RL 2010/88/EU des Rates vom geänderten Fassung in Verbindung mit den Anhängen II und III dieser RL und der DVO (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112 verstoßen, dass sie auf die Lieferung von digitalen oder elektronischen Büchern einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz angewandt hat.
Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 96 bis 99, 110 und 114 der RL 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die RL 2010/88/EU des Rates vom geänderten Fassung in Verbindung mit den Anhängen II und III dieser Richtl...