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Vorsteuerabzug aus der Anzahlung für ein nicht geliefertes Blockheizkraftwerk
, veröffentlicht am 25. 3. 2015
Der BFH befasst sich in o. g. Urteil mit dem Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung für ein nicht geliefertes Blockheizkraftwerk. Nachgehend wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Leistenden eröffnet und mangels Masse eingestellt.
A. Leitsatz
Ein Vorsteuerabzug aus Anzahlungen gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 UStG setzt neben der Anzahlung für die noch zu erbringende Lieferung oder sonstige Leistung voraus, dass die noch zu erbringende Leistung aus der objektivierten Sicht des Zahlenden nicht „unsicher" ist.
, „FIRIN“ :
Die Art. 65, 90 Abs. 1, 168 Buchst. a, 185 Abs. 1 und 193 der RL 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRl) sind dahin auszulegen, dass sie verlangen, dass der Abzug der Mehrwertsteuer, den der Empfänger einer für eine Anzahlung auf eine Lieferung von Gegenständen ausgestellten Rechnung vorgenommen hat, berichtigt wird, wenn diese Lieferung unter Umständen wie jenen des Ausgangsverfahrens letztlich nicht bewirkt wird, auch wenn der Lieferer zur Entrichtung dieser Steuer verpflichtet bleiben und die Anzahlung nicht zurückgezahlt haben sollte.
B. Sachverhalt
Strei...