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Abschreibungen in der Ergänzungsbilanz nach Erwerb eines Mitunternehmeranteils
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAE-89465 Mit Urteil vom - IV R 1/11 NWB FAAAE-83699 hat der IV. Senat des BFH die umstrittene Frage entschieden, wie der Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft, der im Hinblick auf stille Reserven in Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens einen Kaufpreis über dem Buchwert des übernommenen Kapitalkontos zahlt, den Mehrpreis steuerbilanziell zu behandeln hat. Die Anschaffungskosten der betreffenden Wirtschaftsgüter sind nach der BFH-Entscheidung so abzuschreiben, als hätte der Erwerber die Wirtschaftsgüter in diesem Zeitpunkt als Einzelunternehmer erworben.
Ausführlicher Beitrag s. .
Dogmatischer Ansatz des IV. Senats
[i]Abstellen auf Zweck der ErgänzungsbilanzDer BFH stellt entscheidend auf den Zweck der Ergänzungsbilanz ab. Diesen identifiziert er darin, den einen Mitunternehmeranteil erwerbenden Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft so weit wie möglich einem Einzelunternehmer gleichzustellen. Erwirbt ein Einzelunternehmer im Wege eines „asset deal“ einzelne Wirtschaftsgüter, hat für jedes einzelne erworbene Wirtschaftsgut eine steuerbilanzielle Beurteilung zu erfolgen. Bei der Aktivierung abschreibungsfähiger Wirtschaftsgüter hat dies zur Folge, dass sowohl d...